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Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag

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Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte Erben

Rechtsgebiet:
Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag
Stichworte:
Erbeinsetzung, Erbvertrag, Testament
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erbeinsetzung – die Einsetzung einer Person als Erben durch Testament oder Erbvertrag.

Grundsätzliches zur Erbeinsetzung

  • Gesetzliche Grundlage
  • Begriff
  • Abgrenzung
    • gesetzliche Erben (mögliche Doppelfunktion)
    • Vermächtnisnehmer
    • Auflagebegünstigte
    • Stiftungsdestinatäre
    • Begünstigungen von Tieren
    • Schenkungen (unter Lebenden)

 

 

Mögliche Personen als eingesetzte Erben

Erbeinsetzungs-Mittel

  • Testament
  • Erbvertrag
Rechtsstellung des eingesetzten Erben

  • Alleinerbe / Mitglied der Erbengemeinschaft mit Erbteilungsanspruch
  • Haftung für Erblasser-Schulden
  • Unterschiede zum gesetzlichen Erben
  • Rechtsfolge bei Vorableben des eingesetzten Erben vor Erblasser
    • Bei Einzelperson als eingesetzter Erbe
    • Bei Erbeinsetzung „in allen Graden nach Stämmen“

Erbeinsetzungs-Arten

Vor- und Nacherben-Einsetzung

  • Begriff und Abgrenzung
  • Motive
  • «Voranfall»
  • Inventaraufnahme
  • Aushändigung der Erbschaft an den Vorerben gegen Sicherstellung
  • Anordnung einer Erbschaftsverwaltung
  • Auflösend bedingter Eigentumserwerb des Vorerben
  • Werterhaltungspflicht des Vorerben
  • Verwaltung durch den Vorerben
  • Haftung des Vorerben für Erblasser- und Erbgangsschulden
  • «Nacherbfall»
  • Auslieferung an den Nacherben
  • Pflichtteilsschutz des Vorerben
  • Pflichtteilsschutz des Nacherben
  • Verbot der Ketten-Nacherbschaft
  • Steueraspekt

Nacherbschaft auf den Überrest

  • Begriff und rechtliche Grundlage
  • Grenze: Rechtsmissbrauchsverbot (ZGB 2)
  • Inventarpflicht
  • Befreiung von der Sicherstellungspflicht (Vermutung)

Ersatzerben-Einsetzung

  • Begriff und Abgrenzung
  • Ersatzverfügungs-Grund
  • Person des Haupterben
  • Mehrheit von Haupterben
  • Person des Ersatzerben
  • Mehrheit von Ersatzerben

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