Hauptmotive für die Anordnung einer Nacherbeneinsetzung bzw. eines Nachvermächtnisses sind:
- Verhinderung einer Weitervererbung der Erbschaft bzw. Erbschaftsteile an die Erben des Vorerben bzw. Vorvermächtnisnehmers
- Verringerung der Gefahr der „Verschleuderung“ des Nachlassvermögens (Sicherstellungs- und Auslieferungspflicht des Vorerben bzw. Vorvermächtnisnehmers)