Erbeinsetzung: Einsetzung von Erben durch Testament oder Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht
Fazit
Erbeinsetzung als Mittel der Begünstigung einer beliebigen (natürlichen oder juristischen) Person als Erben
Eingesetzter Erbe = Mitglied der Erbengemeinschaft
Eingesetzter Erbe haftet für die Erblasser- und Erbgangsschulden solidarisch und unbeschränkt
verschiedene Anordnungs-Möglichkeiten des Erblassers
Gebot der Vorsicht bei den erblasserischen Anordnungen, da diese auf den konkreten Sachverhalt abgestimmt sein müssen, insbesondere sind mögliche Pflichtteilsverletzungen zu beachten, z.B. durch Veränderung des Nachlassvermögens in Substanz und Wert oder Veränderung des Erben-Kreises.