Voraussetzung: Bewertungen und präzise Testamentsformulierung.
Vorteile sind:
- Keine Teilungsvorbereitung und Losziehung
- Nur Übertragungsvollzug (Tradition)
Nachteil: Gefahr von Wertveränderungen zwischen Testaments-Erstellung und Tod bzw. Vollzug.
Erbeinsetzung: Einsetzung von Erben durch Testament oder Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht