Die Erbeinsetzung kann ausschliesslich durch Verfügung von Todes wegen erfolgen, d.h. entweder durch
- Testament oder
- Erbvertrag
Erbeinsetzung: Einsetzung von Erben durch Testament oder Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht
Die Erbeinsetzung kann ausschliesslich durch Verfügung von Todes wegen erfolgen, d.h. entweder durch